Webpräsenzen für freie Berufe
- die besondere Rechtslage im Internet

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Ursula Hoffmann

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Juristische Aspekte für Webpräsenzen freier Berufe im Internet.

Freie Berufe unterliegen gesetzlichen und standesrechtlichen Werbeverboten, womit Werbung im herkömmlichen Sinne weitestgehend ausscheidet.

Das Wesen der freien Berufe ist der nahe Kontakt zum Menschen (Mandant, Patient, Publikum). Diese Dienstleistung kann nicht einfach als Verkaufsprospekt für die angebotene Ware ins Internet gestellt werden.

Sonderregelungen für den Bereich des Internets kommen dem legitimen Informationsbedürfnis der Internetnutzer nach.

Da Patienten oder Mandanten aktiv Informationen abrufen können, ist ein Internetauftritt keine sich aufdrängende Werbung.
Trotzdem müssen bei der Gestaltung natürlich ein Paar Regeln beachtet werden.

Hier können Sie die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten im Internet aufrufen:
Info Ärzte im Internet der KVB

Für den Internetauftritt von Rechtsanwälten gilt als Faustregel :
Was die Rechtsanwaltskammern auf ihren eigenen Seiten anbieten, wird von ihnen grundsätzlich nicht missbilligt. Hier empfiehlt sich, diese Seiten einmal zu besuchen und anzusehen, um sich einen Eindruck zu verschaffen
Rechtsanwaltskammer München
BRAK/Berufsregeln

Bei Beachtung bestimmter Grundregeln sollte Ihnen Ihre Website keine rechtlichen Probleme bereiten.

Domain-Recht:

Das ist Zündstoff für Abmahnungen:

  1. Marken, Namen von Unternehmen
  2. Namen von Prominenten
  3. Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
  4. Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
  5. Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
  6. Alles, was zu Verwechslung mit bestehenden Einrichtungen führen kann (z. Bsp. "Kardiologie München", etc.)
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Urheberrecht:

Bei allen Texten, Bildern und Multimediainhalten, die man auf einer Internetseite veröffentlichen möchte, sind die Vorschriften des Urhebergrechtsgesetzes (UrhG) zu beachten.
Die Anzeige urheberrechtlich geschützter Inhalte auf dem Monitor ist urheberrechtlich gesehen eine (nicht dauerhafte) Vervielfältigung.
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Impressum:

Die seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit dar.
Unsere Beispiels-Seite

Wettbewerbsrecht

Beachtet werden muss das Heilmittelwerbegesetz, weshalb der Praxisinhaber nicht in Berufskleidung bei Verrichtung ärztlicher Tätigkeit gezeigt werden darf.
Zum anderen müssen Sie beim Vorstellen von speziellen Heilmethoden mit der Verknüpfung zu spezifischen Indikationen vorsichtig sein.
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Netmuc Webdesign und rechtliche Aspekte Ihrer Webpräsenz.

Wir weisen auf rechtliche Anforderungen bei der Veröffentlichung einer Webpräsenz hin.
Eine Rechtsberatung müssen und dürfen wir nicht bieten.

Eine rechtliche Verantwortung für diese Tipps besteht nicht.
Wer ganz sicher gehen will, kann seine Website im Vorfeld von Juristen auf mögliche Rechtsverstöße prüfen lassen.

Auszug aus unseren AGB unter Ausschluss von Ansprüchen

NETMUC WEBDESIGN prüft die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von NETMUC WEBDESIGN nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von NETMUC WEBDESIGN betrifft.

Der Kunde stellt NETMUC WEBDESIGN von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer [Sub-] Domain frei

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